Tagesordnung:
1. Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 10.05.2016
2. Bekanntgabe Jahresrechnung 2015
3. Bebauungsplan „Eich West“:
Bekanntgabe der eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsbeschlüsse Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Zuschusswesen:
a) Antrag des BRK Rosenheim auf Zuschuss für den Digitalfunk
b) Antrag VHS Wasserburg a. Inn auf Zuschuss
5. Erlass einer Kinderspielplatzsatzung:
Beratung und Beschlussfassung
6. Bekanntgaben, Anfragen
1. Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 10.05.2016
Einstimmig ohne Änderung genehmigt
2. Bekanntgabe Jahresrechnung 2015
Kämmerer Furch trug detailliert die Jahresrechnung vor.
Gemeinderätin Hölzle erkundigte sich ob bei der Abwasserbeseitigung keine Rücklagen vorgesehen seien oder ob nichts übrigbleiben würde. Bgm. Gäch antwortete, dass sämtliche Mittel für den Verlustvortrag verwendet würden. Weiterhin merkte dieser an, dass man nach Erstellung des Anlagennachweises etwa zum 01.01.2017 eine neue Abwassergebühr kalkulieren werde.
Beim Thema Turnhallenbau Rott erkundigte sich Petra Hölzle nach der Preisbindung (Gültigkeit Zinssatz), Herr Furch entgegnete 20 Jahre mit dem Vermerk 2007 wäre ein Prozentsatz von 4,4% noch attraktiv gewesen.
Herr Furch hob noch einmal deutlich hervor, dass das Landratsamt die Kosten für die Wertstoffinsel in Sendling fast komplett übernommen hat.
3. Bebauungsplan „Eich West“:
Sämtliche Stellungnahmen (eigentlich Hinweise) diverser Ämter/Behörden wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.
4. Zuschusswesen
a) Antrag des BRK Rosenheim auf Zuschuss für den Digitalfunk
Höhe: 15.000€
Bgm. Gäch leitete damit ein das auf Bürgermeisterebene dieser Antrag infrage gestellt wurde, da jeder seinen Staatlichen Zuschuss bekommen würde und sich um die Differenz selbst kümmern müsse.
Auf Anmerkung von Gemeinderat Fuchs wurde aufgrund dessen, dass noch keine abschließende Empfehlung vom bayerischen Gemeindetag vorlag, der Punkt vertagt.
b) Antrag VHS Wasserburg a. Inn auf Zuschuss
Höhe: 0,70€ pro Einwohner
Gemeinderat Fuchs erkundigte sich nach der Höhe der bisherigen Zahlungen.
Geschäftsstellenleiter Daniel Wendrock gab bekannt das es sich um 70 Cent pro Einwohner handeln würde und er sich eine Spendenliste der letzten Jahre an diesem Tag hätte geben lassen.
Gemeinderat Riedl merkte an das die Summe sich mal auf 50 Cent belief. Bgm. Gäch antwortete das dies Früher der Fall war, als man unter der Empfehlung blieb, diese belaufe sich nun auf 70 Cent pro Einwohner.
Daniel Wendrock merkte an, dass es einen Beschluss aller Gemeinden im Landkreis gäbe diese 70 Cent pro Einwohner zu spenden.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Gemeinderätin Hölzle stellte anschließend den Antrag das die Gemeinderäte zukünftig auch wieder eine aktuelle Spendenliste erhalten sollten.
Wendrock entgegnete dies würde sofort am morgigen Tag erfolgen.
(Ging am nächsten Tag um 9:00 Uhr ein – Spendenliste 2000-2016)
5. Erlass einer Kinderspielplatzsatzung:
Erlass einer Mustersatzung auf vorausgegangener Anfrage von Gemeinderat Kurfer (Beruflich verhindert) um eine Handhabe bei möglichen Verstößen (Beispiel von Bgm. Gäch: Jugendliche mit Alkohol) zu haben.
Hauptdiskussionspunkte waren hier die Öffnungszeiten und ein mögliches Verbot vom Ballspiel.
Gemeinderätin Hölzle schlug vor gewisse Textpassagen deutlich zu kennzeichnen, Bgm. Gäch entgegnete es würden wegen der Norm ohnehin nur Schilder mit einem reduzierten Umfang der Satzungen aufgehängt werden.
Daniel Wendrock schlug vor das Hauptargument für Öffnungszeiten, die mögliche Störung des Gottesdienstes durch Lautstärke, unter „$4 Verhalten“ zu regeln.
Gemeinderätin Monika Schreier erkundigte sich in Bezug auf das Jugendschutzgesetz, ob der Spielplatz überhaupt bis (Gegenstand der Diskussion) 21:00 Uhr geöffnet bleiben könne.
Daniel Wendrock erklärte das die Aufsichtspflicht trotz allem bei den Eltern läge.
Gemeinderat Fuchs stellte zur Diskussion ob man überhaupt Öffnungszeiten veranschlagen sollte und man erst nach auftretenden Problemen diese Einführen sollte. Zudem äußerte er sich klar gegen ein Verbot des Ballspiels auf dem Kinderspielplatz.
Der Punkt wurde daraufhin nach einigen kurzen Anmerkungen umgehend entfernt.
Gemeinderätin Hölzle merkte im Laufe der etwas durcheinander geratenen Diskussion an, dass es entscheidend sei, dass man eine Satzung hat und man auf eine solche verweisen könne, ob diese gelesen würde oder nicht sei Problem des Verursachers und man somit beispielweise Alkoholsünder des Platzes verweisen könne.
Gemeinderat Niggl merkte ebenfalls an das, wenn man zufällig vor Ort sei, rauchende oder alkoholkonsumierende Personen mit dieser rechtlichen Handhabe des Platzes verweisen könne. Unabhängig davon ob Gemeinderat, Bürgermeister, oder Gemeindemitglied.
Auf Anfrage von Daniel Wendrock was nun mit den Öffnungszeiten zu machen sei, sprachen sich einige Gremiumsmitglieder für Variante 1 (Mo-Sa 8:00 – 21:00 Uhr, Sonn & Feiertags 10:00 – 21:00 Uhr) aus. Daraufhin entgegnete Gemeinderat Florian Baumann, dass diese nach wie vor einen Spielbetrieb während des Gottesdienstes ausschließen würden.
Daran angelehnt stellte Gemeinderat Fuchs den Antrag keine Öffnungszeiten in die Satzung aufzunehmen.
Der Antrag wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Nach einer kürzeren Diskussion wurde der Vorschlag von Bgm. Gäch sich nach dem Bund-Immissionsschutzgesetz zu richten und somit generell von 08:00-22:00 Uhr den Betrieb zu erlauben zur Diskussion gestellt.
Gemeinderätin Monika Schreier wies in Bezug auf die fehlende Feiertagsregelung daraufhin, dass eine Öffnungszeit ab 10:00Uhr für die Anwohner, aufgrund eigener Erfahrungen, besser wäre.
Bgm. Gäch entgegnete dies würde mit den Öffnungszeiten des anliegenden Dorfcafés in Konflikt stehen und das es bis zum heutigen Tage nie Probleme wegen der Lautstärke mit dem Kinderspielplatz gegeben hätte.
Gemeinderat Fuchs merkte an, es sei das Problem des Anliegers, wenn er sich dazu entscheide neben einen Spielplatz zu ziehen.
Gemeinderat Kai Hunklinger bemerkte, dass über jeder derartigen Satzung die Gegenseitige Rücksichtnahme stehe und man bei Lautstärkeübertritten auch so einschreiten könne.
Um die langwierige Diskussion zu beenden stellte Bgm. Gäch seinen Vorschlag zur Abstimmung.
Die Satzung wurde, mit dieser Änderung, mit 8 zu 3 Stimmen angenommen.
8. Bekanntgaben, Anfragen
Bgm. Gäch wies auf das Feuerwehrfest am 25. & 27. Juni hin.
Gemeinderat Jaroljmek erkundigte sich ob zur Eröffnung des Spielplatzes eine Feierlichkeit geplant sei. Bgm. Gäch antwortete der Termin sei noch nicht fest – es wäre aber eine kleine Veranstaltung mit Weihe geplant.
Gemeinderat Niggl merkte an das die lichten Stellen im Rasen des Spielplatzes erhöhter Pflege bedürfen.
Weiterhin bemängelte Niggl die Verarbeitung der Säulen am Zaun des Kinderspielplatzes.
Ende der Sitzung um 19:19
(Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung der Gemeinde oder eine amtliche Niederschrift)