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Bericht zur Gemeinderatssitzung 13.09.2016

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom Dienstag, den 13.09.2016.

Kleiner Wechsel im Schreibstil :)

Topthemen: Gewerbegebiet Sendling / Verkehrsschau 2016

 Tagesordnung:

1. Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 02.08.2016
2. Bauleitplanung / 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sendling-Ost"; a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Vorstellung des Vorentwurfes des Büros Huber Planungs GmbH / Billigungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Bauleitplanung / Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sendling-Ost";
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Vorstellung des Vorentwurfes des Büros Huber Planungs GmbH / Billigungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Sem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Sportförderung;
a) Übungsleiterzuschuss 2016 für den SV Ramerberg

b) Übungsleiterzuschuss 2016 für den WSV Zellerreit
5. Steuerrecht;
Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand Sem. 5 2b UStG / Beratung und Beschlussfassung

6. Verkehrsrecht;
Bericht über die Verkehrsschau 2016

7. Bekanntgaben, Anfragen

 


1. Genehmigung öffentliche Niederschrift vom 02.08.2016

Gemeinderätin Hölzle schlägt vor das Ende des Förderzeitraums für das „HLF 20“ - bis 2018 – dem Protokoll hinzuzufügen.

Mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.


 

2. Bauleitplanung / 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Sendling-Ost":
a) Aufstellungsbeschluss gem. S 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Vorstellung des Vorentwurfes des Büros Huber Planungs GmbH / Billigungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Bauleitplanung / 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sendling-Ost":
a) Aufstellungsbeschluss gem. S 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Vorstellung des Vorentwurfes des Büros Huber Planungs GmbH / Billigungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bgm. Gäch leitet mit einem kurzen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Gewerbegebiets ein und bedankt sich bei den Verwaltungsangestellten, Grundstückseigentümer und allen Mitwirkenden.

Geschäftsstellenleiter Wendrock schlägt vor Punkt 2 und 3 gleichsam zu behandeln, da es sich um die gleiche Thematik handelt. Gemeinderat Riedl nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion teil. Daraufhin stellt Herr Huber vom gleichnamigen Planungsbüro die Details und noch einmal den Werdegang dar.

Es wird auch Bezug auf die geologischen Gutachten zum Grundwasser genommen, welche zuerst alle anderen möglichen Gewerbegebiete ausschließen mussten, um mit dem benötigten Zielabweichungsverfahren Erfolg zu haben. Des Weiteren wird angefügt das der Grundwasserpegel im aktuell behandelten Gebiet deswegen dauerhaft niedriger ist, weil das naheliegende Pumpwerk in diesem Bezug mehr leisten könne und die B15 als auch die Kreisstraße als Grundwasserstaudämme fungieren (durch den kalkhaltigen Kies).

Die reine Gewerbegebietsfläche beläuft sich auf 2,1 – 2,2 Hektar. Eingerahmt durch einen Grünstreifen welcher mit Bäumen bepflanzt wird. Der nördliche Teil etwa 4.000m² fungiert als Ausgleichsfläche es fehlen aber noch etwa 10.000m² die zur Verfügung gestellt werden müssen. Basierend auf einem Ausgleichsfaktor von 0,55.

Bei der Erschließungsstraße handelt es sich um eine Privatstraße, es wurde mit dem Landratsamt abgeklärt das man daher vorerst keine Abbiegespur benötigt. Huber führt weiter aus, dass man dadurch eine deutliche Kostenersparnis erreicht.

So viel zum Flächennutzungsplan.

Gewerbegebiet(Nachgestellte Skizze)

Huber fährt nun mit dem Bebauungsplan fort. Der Grünstreifen wird mit heimischen Laubbäumen und Laubsträuchern bepflanzt und im Norden Grünflächen mit Strauchfortpflanzung. Die fünf eingezeichneten Kästchen stellen die Baugrenzen dar, welche bereits mit dem Bauwerber abgestimmt sind. Aufgrund der möglichen Knappheit bei der Firsthöhe wird vorgeschlagen, diese in einem Beschluss von 7m auf 7,50m zu erhöhen. Huber bemerkt weiter man wolle weder höher als die umliegende Bepflanzung mit Bäumen werden, noch die Sicht auf das Denkmal Attel einschränken. Die Bebauungen seien gute 20 Meter von der Straße weg und daher kein Problem mit der Abstandsfläche zu erwarten.

Huber nennt noch einmal die Zahlen, 2,1-2,2 Hektar reine Gewerbefläche, 0,4 Hektar Ausgleichsfläche, der Rest sei Eingrünung außenherum, die Gesamtfläche belaufe sich auf 3,2 Hektar. Zulässig seien Sattel- und Pultdächer, Grelle oder reflektierende Fassadenanstriche oder Verkleidungen sind unzulässig. Putzstrukturen sind in weißen oder hellen Farbtönen zu streichen. Holzverkleidungen sind natürlich zu belassen oder In hellen Braun- oder Grautönen zu streichen. Bleche dürfen nur matt in Weiß bis hellgrauen Tönen gestrichen werden. In Anlehnung an das Gewerbegebiet Rott.

Wendrock stell noch einmal den Vorschlag zur Erhöhung der Firsthöhe zur Debatte, der Gemeinderat stimmt der Erhöhung nachfolgend zu. Huber merkt an, wenns für die Behörden zu hoch sei könne man ja immer noch heruntergehen.

Gemeinderätin Hölzle erkundigt sich noch einmal ob sich die Sichtdreiecke auf die Gebäude beziehen würden, Huber antwortet dies sei nicht der Fall es gehe rein um die Einfahrt auf die Kreisstraße RO 43 und damit gäbe es keinerlei Probleme. Dies würde höchstens die Bepflanzung und einen Zaun betreffen, welche dann angepasst werden müssten.

Gemeinderat Florian Baumann erkundigt sich im Zuge dessen, ob eine Erweiterung des Gewerbegebietes nun ohne weitere Probleme (vgl. derzeitige Außenbereichssatzungsproblematik) möglich sei, oder ob man ein erneutes Zielabweichungsverfahren benötigt. Gäch erklärt dies sei nicht der Fall man müsse nur erneut in ein Planungsverfahren einsteigen.

Die behandelten Punkte werden einstimmig angenommen.

Im Anschluss Bedankt sich Gemeinderat Riedl bei Bgm. Gäch, der Verwaltung und dem Planungsbüro Huber.

Weiter Details können hier eingesehen werden.


 

4. Sportförderung;
a) Übungsleiterzuschuss 2016 für den SV Ramerberg

Wendrock leitet damit ein, dass seit Jahren die Gemeinde Ramerberg 100% des Zuschusses der staatlichen Zuwendung bereitstellt, was nicht überall der Fall sei – Rott beispielsweise gebe nur 70%, andere nur 50%.

Der SVR erhält einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 1894,05€

b) Übungsleiterzuschuss 2016 für den WSV Zellerreit

Der WSV erhält einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 3310,47

Gemeinderat Schreier erkundigt sich ob es sich um die gleichen Beträge wie letztes Jahr handle, Gäch entgegnet das diese jedes Jahr aufs Neue aus einer komplizierten Formel errechnet werden.

Laut Gäch setzt sich diese wie folgt zusammen:
Jugendanteil 10x
Erwachsenenanteil 1x
Übungsleiterlizenzen 650x
Zusatzlizenzen 325x

Darauf kommt ein Fördersatz von 0,25€


 

5. Steuerrecht;
Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand Sem. 5 2b UStG / Beratung und Beschlussfassung

Eine Neuregelung der Öffentlichen Hand. Bisher musste laut Wendrock die Gemeinde nur Umsatzsteuer verlangen, wenn es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelte. Beispiele seien die Wasserversorgung, Museen, Freibäder oder Hallen. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus diesem Jahr sollen alle gemeindlichen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig werden die nicht hoheitlich sind. Kindergartenbeiträge seien hier so ein Fall, da diese Privatrechtlich seien. Des Weiteren seien Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Hausnummernschilder, usw. betroffen.

Gemeinderätin Arnold (ehem. Schreier – herzlichen Glückwunsch) fragt an, ob man den Kindergarten nicht in eine Art Non-Profit Vereinigung umwandeln könne. Wendrock entgegnet man könne dies Öffentlich-Rechtlich regeln, es handle sich dabei auch nur um vorrausschauende Überlegungen. Gegenstand der Beratung sei nämlich der vom Gesetzgeber vorgegebene Rahmen eine Änderung auf diese Regelung bis zum 01.01.2021 aufzuschieben.

Wendrock erläutert weiter das einerseits das Landratsamt dieses Vorgehen empfiehlt und man des Weiteren zuvor noch einen Steuerberater konsultieren werde. Man könne jedoch auch jederzeit noch vor Ablauf der Frist diese Regelung einführen, wenn man denn wolle.

Die Aufschiebung auf 2021 wurde Einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.


 

6. Verkehrsrecht;
Bericht über die Verkehrsschau 2016

Bgm. Gäch leitet damit ein, dass eine Verkehrsschau vor etwa 3 Wochen durchgeführt wurde, der Kommandant der Feuerwehr hätte einige Punkte bezüglich Kreis- und Bundesstraßen gehabt, diese seien jedoch nicht Gegenstand des Termins gewesen. Dieser behandelte nur Gemeindestraßen.

Frau Rieder fährt damit fort, dass man gesetzlich dazu verpflichtet sei diese Verkehrsschau alle zwei Jahre durchzuführen. Dies sei in der Vergangenheit etwas pausiert worden, Bgm. Gäch wirft ein wir seien damit in guter Gesellschaft, es gäbe viele Kommunen die 3-4 Jahre nichts tun und wir seien jetzt auch mit 4 Jahren. Frau Rieder ergänzt „mindestens“ und erklärt ebenfalls das es bei anderen Gemeinden auch so sei.

Sie erläutert weiter, dass die Begehung mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt wurde, welche im Großen und Ganzen auch recht zufrieden seien und dass man sich auch die Verkehrszeichen angesehen hätte und deren Sinnigkeit überprüft wurde.

Bgm. Gäch führt weiter aus das dies nach dem Paradigma erfolge den „Schilderwald“ in Deutschland abzubauen und wieder mehr Verantwortlichkeit an den Fahrzeugführer abzugeben.

Frau Rieder erläutert nun das es seit einigen Jahren den $45 Abs. 9 StVo gebe. „Auf gut Deutsch solle der aufmerksame Autofahrer, der mündig ist, mit so einem Sachverstand durch die Gegend fahren das er jederzeit reagieren kann“. Und im Weiteren seine Fahrweise den Gegebenheiten anpassen solle. Nur in besonderen Situationen wo ein Verkehrsführer eine Situation nicht rechtzeitig erkennen könne sollen Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Frau Rieder legt als erstes Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Sendlinger Straße (50) dar, dessen Sinnigkeit infrage gestellt wurde. Sie schlug vor ein Messgerät (kein Blitzer) aufzustellen, welches eine Statistik für die Anwohner und die Polizei erstellen könne, um eine die Geschwindigkeitsbegrenzung erneut zu legitimieren, oder eben dessen Entfernung.

Folgend werden einige Schilder aufgezählt, Bgm. Gäch merkt an, man müsse diese Liste nicht umsetzen sie seien eher Empfehlungen.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Fuchs wiederholt Bgm. Gäch noch einmal die Aussage, dass es sich um eine rein Gemeindestraßen betreffende Verkehrsschau handle und für Kreisstraßen eine separate durchgeführt werden muss.

Gemeinderat Baumann erkundigt sich im Zuge der Aufhebung der 50ger Beschränkung an der Sendlinger Straße ob die Pflasterung bei der Ausfahrt „Am Feld“ eine Unterordnung darstellen sollte oder nicht. Bgm. Gäch entgegnete das dies eine rein kosmetische Sache gewesen sei und wie vermutet Rechts vor Links gelte. Worauf Gemeinderat Baumann noch einmal entgegnete, dass selbst die angesetzten 50 km/h bei dieser Stelle, wie an der nachfolgenden Klosterstraße, noch viel zu schnell seien um reagieren zu können. Frau Rieder erläutert in diesem Zusammenhang dann auch das Ergebnis einer Früheren Verkehrsschau bei der man tatsächlich dazu aufgefordert wurde die damals bestehende Vorfahrtsregelung der Sendlinger Straße „Am Feld“ auf Rechts vor Links zu ändern. (Früher Zeichen 301)
Gemeinderätin Arnold (ehem. Schreier) wirft hierzu noch ein, dass bereits des Öfteren aus der Bevölkerung die Bitte nach einer Beschränkung auf 30km/h kam. Dies kann leider nicht erfolgen, da Sendling nur durch einen Weiler und nicht durch ein Ortsschild gekennzeichnet ist. Frau Arnold stellt daraufhin leicht fragend in den Raum, man dürfe nach der Aufhebung der 50ger Begrenzung an dieser Stelle mit 100 km/h fahren.
Bgm. Gäch antwortet, dürfen ja, vorrauschauend. Baumann ergänzt – vorrauschauend in ein Eck das man nicht sieht. Gemeinderat Schreier merkt im Zuge dessen auch an, dass manche 50ger Schilder durchaus wichtig seien und bringt seinerseits den Bereich Hiebel ins Gespräch. Dort kämen nicht wenige Autofahrer mit 80/90 km/h an und gerade in hinblick auf die ansässigen Kinder sei dies sehr gefährlich.

Gemeinderätin Arnold merkt noch einmal an, dass die angedachte Verkehrsauswertung nicht schlecht wäre. Daraufhin erkundigt sich Verwaltungsmitarbeiterin Rieder beim Bgm. ob Ramerberg ein solches Gerät hätte, dieser entgegnet dieses sei viel zu Auffällig und würde nichts bringen. Wenn dann müsse man (wie bei der Dezembermessung an der Mitterhofer Kreuzung) eines vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ausleihen.

Frau Rieder bringt ins Gespräch ob nicht die Gemeinde ein eigenes Gerät erwerben wolle, da Rott auch eines erwerben möchte. Sie wird von Bgm. Gäch beauftragt Angebote einzuholen.

Abschließend merkt Gemeinderat Florian Baumann noch einmal an, dass es an der Sendlinger Straße eher Sinn ergeben würde Spiegel anzubringen, als die 50ger Schilder zu entfernen – eben ein komplett gengensätzlicher Ansatz zum Ergebnis der Verkehrsschau. Bgm. Gäch pflichtet bei und meint das auch er vom Ergebnis sehr überrascht sei, aber da wären sich das LRA und Polizei einig gewesen.

Nachfolgend schweift die Diskussion Richtung Mitterhofer Kreuzung und die kommenden Maßnahmen ab, an welchem das für die Sendlinger Straße angedachte Messinstrument eingesetzt wurde.

Das Ergebnis dieser Verkehrsschau kann man im Nachfolgenden (teilweise modifiziert) nachvollziehen:

 

Sendling

1. Geschwindigkeitsbegrenzung der Sendlinger Straße auf 50 km/h (Z274-50) soll entfernt werden. Hier ist keine besondere Gefahrenlase gegeben, der Straßenverlauf und die Bebauung erlaubt kaum eine höhere Geschwindigkeit. Es ist davon auszugehen, dass die Anlieger das Fehlen der Schilder kaum bemerken. Sollte sich massiver Widerstand ergeben könnte die Gemeinde neue Schilder bestellen, da die alten Schilder sehr verblasst sind und sowieso gewechselt werden müssten.

2. Das Schild "Bushaltestelle" (Z 224-41) des RVO reicht auch für die Bushaltestelle des normalen Schulbusverkehrs (Grundschule Reitmehring) aus und muss nicht parallel beschildert werden. Das Schulbushaltestellenschild ist daher zu entfernen.

3. "Am Gries" wurde ein Pfosten angefahren und ist jetzt schief -> aufrichten. Das Hinweisschild "Achtung Kinder" (2x) ist zu entfernen, weil beide Schilder sehr verblasst und kaum mehr lesbar sind.

4. An der Kapellenstraße ist das Schild "Schulbushaltestelle" (Z 224-41) zu erneuern (vgl. Punkt 2). Das Weilerschild "Sendling" (Z 385-40) ist samt Rohrrahmen zu erneuern. Die beiden Schilder "Kinder" (Z 136-10) mit Zusatz "Bushaltestelle" sind zu entfernen, da die Sicht auf die Bushaltestelle und die Kinder ausreichend gegeben ist.

Anger

1. An der Brücke Anger ist die Gewichtsbegrenzung auf 6 t (Z 262) zu erneuern und das Wegweiser Schild "Edling/Zellerreit" (Z 419-20) zu säubern bzw. ebenfalls zu erneuern. An der Brücke ist ein Schild "Vorfahrtsstraße" (Z 306) anzubringen.

2. Das Halteverbotsschild (Z 283-50) am Firmengelände der Fa. Riedl ist zu beseitigen, da es nicht gemeindlich angeordnet wurde (privates Schild). Ein nichtamtliches Schild kann ohne Anordnung angebracht werden.

3. Im Kreuzungsbereich Anger / RO 43 ist der Busch zurückzuschneiden, da das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (Z 205) nicht zu lesen ist.

Birkenweg

1. An einem Anwesen ist das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (Z 205) auszuschneiden.

2. Ein Anwohner parkt auf dem Parkplatz, der für Friedhofsbesucher reserviert ist -> anschreiben.

Buchenweg

1. Das Schild "Sackgasse" (Z 357) ist zu erneuern.

3. Das Schild " Kinder" (Z 136-10) an einem Anwesen ist zu entfernen.

4. An einem Anwesen ist die Hecke zurückzuschneiden.

Am Eichfeld

Das Schild "gemeinsamer Geh- und Radweg" (Z 240) ist zu entfernen, dafür ist das Zeichen "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen etc. - VZ 260) mit dem Zusatz "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" (Z 1026-38) anzubringen (Am Eichfeld und Eich insg. 2x)

Jörg-Huber-Straße

1. Die Geschwindigkeitsbeschränkung "Jörg-Huber-Straße" auf 30 km/h (Z274-30) ist zu entfernen, ebenso die beiden Hinweisschilder "Achtung-Kinder".

2. Das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (Z 205) ist zu erneuern.

Rotter Straße

1. Das Verkehrszeichen "Vorfahrtsstraße" (Z 306) ist zu erneuern, ebenso das eingeschränkte Halteverbot" (Z 286-10 und 286-20)

2. Das Ortseingangsschild (Z 311-40) ist zu erneuern

GV-Straße Maierbach - Mitterhof - Ramerberg

1. Das Verkehrszeichen "Viehtrieb" (Z 140-20) im Bereich des Feldkreuzes ist zu erneuern.

2. Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Z 205) im Bereich Brandstett ist freizuschneiden und zu
erneuern, ebenso ist das Verkehrszeichen VZ 306 an der Hauptstraße zu erneuern.

3. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (Z 274-60) ist ausreichend, das Schild „Gefahrenstelle" (Z 101) mit Zusatz "Ausfahrten" muss nicht zwingend erneuert werden; Die Hecken und Sträucher am Anwesen Zoßöd sind zurückzuschneiden, damit eine ausreichende Sicht bei der Grundstücksausfahrt gegeben ist.

4. Erneuerung des Bushaltestellenschildes durch den RVO.

Loh

1. Das Gefahrenzeichen (Z 101) im Ortsteil "Loh" (Winterdienst) ist zu entfernen, der Text allein ist ausreichend.

2. In Loh ist ein Weilerschild (Z 385-40) anzubringen und ein Hinweis auf die Haus-Nummern Loh 1 und 2

3. An einem Anwesen in Eich ist das Sichtdreieck einzuhalten (Höchstmaß der Hecke 80 cm)

Zellerreit

1. Erneuerung des Bushaltestellenschildes durch den RVO.

2. Das Schild "Halteverbot" im Schlossweg ist zu drehen (parallel zur Straße), neue Schilder mit Pfeilen sind anzubringen (3 Stück, Z 286-10 und 286-20). Die Hecke an zwei Anwesen ist zu schneiden.

3. Die Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt ist ausreichend für ein absolutes Halteverbot (muss nicht separat beschildert werden, gesetzliches Halteverbot).

4. Am Schloss Zellerreit ist die Rosenhecke zurückschneiden (Feuerwehrzufahrt, Aufstellfläche für Drehleiter!)

5. Das "eingeschränkte Halteverbot" (Z 286-10 und 286-20) an der Unterfeldstraße ist zu erneuern.

6. Das Schild "Durchfahrt verboten" Am Hain ist zu prüfen (Z 250, Prüfung in Zusammenhang mit der Widmung)

7. Die Thujen Hecke an der Pfaffinger Straße ist zurückzuschneiden.

8. An der Pfaffinger Straße ist das Schild "Gefahrenstelle" (VZ 101) zu entfernen (2x)

9. Hinweisschild "Kein Abladen von pflanzlichem Abfall" am Tennisheim ausschneiden, Rückschnitt von Hecke und Bäumen an der Pfaffinger Straße zurückschneiden.

10. Das Schild "Ende Zone 30" am Anwesen Oberdieck ist auszuschneiden

11. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Z 278-30) im Bereich Unterfeldstraße / Ramerberger Straße ist zu entfernen, da hier ebenso die Zone 30 aufgehoben wird.
12. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h (Z 274-10) am Firmengelände Hain ist zu entfernen, da diese nicht amtlich angeordnet wurde. Ebenso sind die Hinweise zur Schrittgeschwindigkeit und zum Privatgrund zu entfernen.


 

7. Bekanntgaben, Anfragen

Ein Punkt der per Email nachgereicht wurde und in die öffentliche Sitzung hätte aufgenommen werden sollen, wird von Bgm. Gäch in die nichtöffentliche verlegt.

Am 1.10 Aktion Saubere Umwelt ab 9:30 Uhr am Gemeindehaus

Am 3.10. ab 14:00 Uhr Gemeindepokalschießen der Stockschützen


Gemeinderat Schreier gibt bekannt, dass in Sendling die Straßen ausgebessert wurden, dass sie „der Hammer“ seien und ob diese schon bezahlt wären. Gäch antwortet dies sei der Fall. Gemeinderätin Arnold wirft ein ob dies nun positiv oder negativ gemeint war. Fritz Schreier entgegnet, er sei schockiert das die Straße so schlecht sei das man schon über Neuasphaltierung nachdenken könne.

Bgm. Gäch fährt damit der Information fort, dass er von der ausführenden Firma kontaktiert wurde weil eben so viele Risse in der Straße seien und ob man nicht das Budget verdoppeln könne – wurde getan. Weiter seien bisher nur 6.000 Meter also 6.000€ repariert worden und man sei nach wie vor nur in Sendling unterwegs.


Gemeinderat Niggl erläutert das die Schilder am Kinderspielplatz nicht dem entsprächen was besprochen wurde, beispielsweise sei nun ein Helmverbot zu finden. Rieder entgegnete dies sei Vorschrift wegen Strangulationsgefahr. Niggl fährt damit fort das bereits Bierflaschen und Scherben um den Sandkasten gefunden wurden und nennt dies eine Katastrophe und das nun genau das eintreffen würde was er befürchtet hätte. Gemeinderätin Schmidt merkt an, dass man auch mit dem Schild dies nicht verhindern könne. Gemeinderat Schreier fährt damit fort, dass es sich durchaus um ein schweres Vergehen handle man aber schlecht jemanden abstellen könne der dies abends überwacht.

Gemeinderat Niggl möchte im Zuge dessen wissen wer im Falle einer Verletzung durch Glasscherben „fällig“ sei, Bgm. Gäch entgegnet dies sei die jeweilige Aufsichtsperson und das die Gemeinde dies nicht beträfe, dies sei das gleiche als würde man auf der Straße in eine Glasscherbe treten. Gemeinderat Schreier merkt an, man könne dies nicht mit Schildern lösen und bringt eine Endloskamera ins Gespräch, was wohl Datenschutzrechtlich ein Problem wäre. Gemeinderat Kurfer führt aus, dass man dies nur ändern könne wenn auch die Leute die in der Nähe sind, oder im Dorfcafé sitzen, aktiv auf diese Personen zugehen und sie des Spielplatzes verweist. Gemeinderat Fuchs merkt weiter an, dass die Leute möglicherweise sogar bekannt seien. Bgm. Gäch meint „natürlich“. Kurfer meint weiter man könne zwar den Spielplatz mit Schildern zupflastern, aber mehr als ein Zaun und ein Schild aufstellen könne man nicht tun.


Gemeinderat Florian Baumann erkundigt sich nach der Meldung von der Gemeindehompage, nach welcher ein Ausfall des Gemeindetelefons angegeben wurde. Bgm Gäch erklärt durch ein Gewitter hätte es den ISDN Port zusammengehauen, dies wäre an einem Donnerstag passiert am folgenden Samstag wurde dies aber schon wieder behoben.


Gemeinderat Baumann erkundigt sich weiter nach dem Status der Veröffentlichung der Blitzerstatistik. Bgm. Gäch antwortete diese sei im kommenden Gemeindeblatt – Gemeinderätin Hölzle fügte hinzu dieses sei noch nicht erschienen. (Zugestellt am folgenden Freitag)


Ende der Sitzung um 19:33

 

(Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung der Gemeinde oder eine amtliche Niederschrift)